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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) Psychotherapie-Heilpraxis Lisa Klein. HPP meint hier Lisa Klein und den HPP für Psychotherapie (HPP)

Auf eine Genderung wurde, um den Lesefluss zu erleichtern, verzichtet- gemeint sind natürlich immer alle drei Geschlechter.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen HPP und Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des HPPs, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den HPP zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3.Der HPP ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HPPs für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages.

 

1. Der HPP erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.

2. Es werden vom HPP Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt, hat er das dem HPP gegenüber zu erklären.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der HPP ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt (oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet) und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

§ 4 Honorierung des HPPs.

 

1. Der HPP hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Es gelten die Sätze, die in der Preisliste des HPPs aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Klient eine Rechnung, die bei regelmäßigen Besuchen monatlich ausgestellt wird. Eine Überweisung der Rechnung auf das Geschäftskonto bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des HPPs. Sollte eine Rechnung (etwa für einen Kostenträger) einen besonderen Aufwand erfordern (wie etwa eine schriftliche Stellungnahme oder ausführliche Diagnose), so wird diese Gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand, beträgt jedoch mindestens 10,-€.

3. Das festgelegte Honorar für eine Therapie ist für 12 Monate nach Festlegungsdatum gültig. Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt eine Neufestsetzung des Honorars an den zu dem Zeitpunkt aktuellen Stand, wobei das neu festgesetzte Honorar erneut für 12 Monate gültig ist.
4. Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte.

 

Private Krankenkassen übernehmen teilweise die Therapiekosten, wenn die Behandlung durch HPP Psychotherapie im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Diesbezügliche Fragen sind mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.
2. Ein Honoraranspruch besteht allein gegenüber dem Klienten und nicht gegenüber seiner/ihrer Krankenkasse bzw. einem Kostenträger.
3. Das Honorar wird, unabhängig von einer Erstattung durch Dritte, gegenüber Lisa Klein persönlich geschuldet.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung.

 

Der HPP behandelt die Klienten Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt (also etwa bei der Rechnungsstellung für die Zusatzversicherung).

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der HPP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – so durch einen richterlichen Beschluss oder Suizidabsicht des Klienten. Die Schweigepflicht gegenüber Verwandten oder dem Partner bleibt davon unberührt.

3.Der HPP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht gesetzlich weder Einsicht noch Herausgabe dieser Akte zu. Sofern der Klient seine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der HPP kosten- und honorarpflichtig Kopien der Handakte aus.

 

§ 7 Rechnungsstellung.

 

Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient monatlich auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung ggf. honorarpflichtig sein kann (siehe § 4 und 5).


§8 Termine


1, Vereinbarte Termine, mündlich, fernmündlich, via WhatsApp oder über E-Mail vereinbart, sind verbindlich.
2. Wenn ein verbindlich vereinbarter Temin nicht eingehalten werden kann, muss der Termin 48h vor dem Termin abgesagt werden. Wenn eine Terminabsage oder Terminänderung nicht spätestens 48h vor einem vereinbarten Termin abgesagt/verschoben wird, wird der nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte/verschobene Termin mit 70% des vereinbarten Honorars berechnet, es sei denn, der Termin kann anderweitig belegt werden. Eine Terminabsage/Terminverschiebung aus wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit) kann zwar kurzfristig abgesagt werden, eine Gebühr von 50% des Behandlungspreises können dennoch erhoben werden.

3. Bei Fernbleiben ohne Absage können 100% des vereinbarten Honorars erhoben werden.

4. Rechtzeitige Terminabsagen sind nur gültig, wenn diese durch den HPP bestätigt wurden (also persönlich mündlich oder durch eine Bestätigung über WhatsApp oder E-Mail). Dies ist für beide Seiten wichtig, da Mails oder Sprachnachrichten ggf. nicht beim Empfänger ankommen


§6 Datenschutz


Für Emails, die Sie an die gültige Emailanschrift (oder über das Kontaktformular der Webseite) schicken besteht der übliche Schutz. Siehe hierzu Datenschutz auf der Webseite.
2. Es werden nur die für die Abwicklung einer Therapie erforderlichen Daten aufgenommen und verarbeitet. Diese Daten werden entsprechend dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff gesichert.

3. Der Klient erklärt sich mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten einverstanden. Er versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben (insbesondere in der Anamnese erhobene Daten wie über Erkrankungen, Medikamenteneinnahme oder andere Therapiemaßnahmen) gespeichert und verwendet werden dürfen und der Wahrheit entsprechen. Auf Wusch des Klienten werden nach Beendeter Behandlung seine persönlichen Daten gelöscht, sofern sie nicht aus steuerlichen oder anderen rechtlichen Gründen eine Aufbewahrungspflicht besteht. In diesem Fall werden die Daten nach Ablauf dieser Frist gelöscht.

 

§7 Sonstiges


1. Für Seminare, Tages- und Wochenveranstaltungen gelten gesonderte AGB (AGB-Seminare).

2. Im Allgemeinen richtet sich das Angebot an erwachsene Personen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Es kommt aber vor, dass erziehungsberechtigte Personen sich zu einer begleitenden Unterstützung ihres Kindes durch mein Angebot und meiner Person entscheiden. Mit der ersten Behandlungsstunde des Minderjährigen erklärt sich wenigstens ein Erziehungsberechtigter mit den vorliegenden AGB einverstanden, und willigt in die Behandlung des Minderjährigen ausdrücklich ein. Die Anamnese Daten sind vom Erziehungsberechtigten zu verifizieren. Da der Minderjährige nicht geschäftsfähig ist, erfolgt die Rechnungsstellung an den Erziehungsberechtigten und ist von diesem zu erbringen. Sind Sitzungen mit der Anwesenheit von erziehungsberechtigten Personen notwendig, werden die anfallenden Honorare vorab mündlich vereinbart und abgeklärt, sofern sie vom üblichen Satz abweichen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§8 Einverständniserklärung

 

Bei jeder Kontaktaufnahme erklären sich Interessenten und Klienten mit diesen AGBs einverstanden und bestätigen, diese gelesen und verstanden zu haben

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

 

Stand Januar 2022

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